Montag, 10. Juni 2019

Grundgesetz : Kunst


KUNSTBEGRIFF des GRUNDGESETZES






EINE KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEIT IM SINNE DES ARTIKELS 5, ABSATZ 3 GG ist eine



GEISTIGE, EMPFANGSORIENTIERTE, SINNGEBENDE TÄTIGKEIT,



DIE DURCH EIGENWERTIGES UND SELBSTÄNDIGES GESTALTEN ERNSTHAFT EIN


FERTIGES WERK ANSTREBT, das als Sinnerwartungsträger beim Empfänger subjektiv 

originäres Erleben auslöst oder auslösen will. 



 


2 Kommentare:

  1. FREIHEIT - hier - mit kunstvollem Fliegereinsatz:

    Auf dem US-Militärflugplatz Wiesbaden-Erbenheim ist am Pfingstmontag an die Berliner Luftbrücke vor 70 Jahren erinnert worden.
    Historische "Rosinenbomber" warfen Süßigkeiten an Fallschirmen ab.

    Star des Tages war ein 98-Jähriger.

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    1. Es sollte nur solche "Bomben" geben! Und der 98-jährige war wunderbar, er erzählte im TV, wie sein Haß auf Deutsche dem Mitleid mit den Kindern gewichen war.
      Es war eine großartige Aktion der Alliierten!

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gemeinsinn und verantwortung

                                                  irgendwo in berlin(hauptbahnhof?) Mit Gemeinsinn vorankommen , mein Leserbrief in der Sa...