KUNSTBEGRIFF
des GRUNDGESETZES
EINE
KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEIT IM SINNE DES ARTIKELS 5, ABSATZ 3 GG ist
eine
GEISTIGE,
EMPFANGSORIENTIERTE, SINNGEBENDE TÄTIGKEIT,
DIE
DURCH EIGENWERTIGES UND SELBSTÄNDIGES GESTALTEN ERNSTHAFT EIN
FERTIGES
WERK ANSTREBT, das als Sinnerwartungsträger beim Empfänger
subjektiv
originäres Erleben auslöst oder auslösen will.
originäres Erleben auslöst oder auslösen will.
FREIHEIT - hier - mit kunstvollem Fliegereinsatz:
AntwortenLöschenAuf dem US-Militärflugplatz Wiesbaden-Erbenheim ist am Pfingstmontag an die Berliner Luftbrücke vor 70 Jahren erinnert worden.
Historische "Rosinenbomber" warfen Süßigkeiten an Fallschirmen ab.
Star des Tages war ein 98-Jähriger.
Es sollte nur solche "Bomben" geben! Und der 98-jährige war wunderbar, er erzählte im TV, wie sein Haß auf Deutsche dem Mitleid mit den Kindern gewichen war.
LöschenEs war eine großartige Aktion der Alliierten!