Altweibersommer?
Eine
78-jährige Frau hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. In
den Wetterberichten des Deutschen Wetterdienstes solle zukünftig der
Begriff "Altweibersommer" nicht mehr verwendet werden. Sie fühlte sich
durch diese Bezeichnung wegen des Wortes "Weib" im Hinblick auf ihr
Geschlecht diskriminiert, weil dieses Wort "seit altersher" abfällig
gebraucht werde. Noch schlimmer sei die Bezeichnung "altes Weib", weil
dadurch "zum Ausdruck gebracht werde, dass die Betreffende keine
richtige Frau mehr sei." Der Begriff "Altweibersommer" verletze sie
daher in ihren Persönlichkeitsrechten.
Das Landgericht Darmstadt wies die Klage ab. Die Klägerin sei im Hinblick auf die Bezeichnung "Altweibersommer" in Wetterberichten nicht "beleidigungsfähig". Zum einen setze eine Beleidigung einen Angriff auf die Ehre dadurch voraus, dass jemand seine Missachtung über eine Person gegenüber dem Betroffenen od…
Das Landgericht Darmstadt wies die Klage ab. Die Klägerin sei im Hinblick auf die Bezeichnung "Altweibersommer" in Wetterberichten nicht "beleidigungsfähig". Zum einen setze eine Beleidigung einen Angriff auf die Ehre dadurch voraus, dass jemand seine Missachtung über eine Person gegenüber dem Betroffenen od…