Dienstag, 8. Dezember 2020

was ist KUNST?




 KUNSTBEGRIFF des GRUNDGESETZES


EINE KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEIT IM SINNE DES 

ARTIKELS 5, ABSATZ 3 GG ist eine

GEISTIGE, EMPFANGSORIENTIERTE, SINNGEBENDE 

TÄTIGKEIT,

DIE DURCH EIGENWERTIGES UND SELBSTÄNDIGES 

GESTALTEN ERNSTHAFT EIN

FERTIGES WERK ANSTREBT, DAS ALS 

SINNERWARTUNGSTRÄGER BEIM EMPFÄNGER

subjektiv originäres erleben auslöst oder auslösen will.





Ist das nicht schön? 






6 Kommentare:

  1. Ganz ernsthaft jetzt,
    liebe Roswitha,
    ich habe den Text z.w.e.i.m.a.l hintereinander gelesen. Und bin immer noch irritiert...

    Lieben Gruss in den Dienstag
    Hausfrau Hanna

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    1. das war ich auch, ich denke, so können nur juristen formulieren. eigentlich könnte man es für höheren blödsinn halten, aber es ist eine ernsthafte interpretation orientiert am gesetzestext. bei mir hat es "subjektiv originäres erkennen" ausgelöst.
      lieben gruss nach basel, roswitha

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  2. OK ... dann soll DAS so sein ... ODER ? *augenroll*

    Für mich ist KUNST, was mir gefällt, mich anspricht undoder verblüfft, irritiert ... eben, einfach SCHÖN ist ... wie DEIN FOTO... ohne die Wellen (stören mein Schönheitsbild ... hehe) !!!

    Herzlichen Mittwochs-Gruß von Annette ♥

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    1. Dir einen schönen 3. Adventssonntag, mit und ohne Kunst- die Wellen mussten sein.
      Herzlichen Gruß Roswitha

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  3. HAHAHA! ich lach mich schlapp. und was bitte ist ein "fertiges werk"?:-)))) oje oje. sehr schöner fund, Roswitha!
    lieber gruß
    sylvia

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    1. So ging es mir auch, wenn ich dann noch daran denke, dass angeblich ca. 60 Prozent aller Gesetzestexte in Deutschland veröffentlich werden wundert mich nichts mehr. Das ist Übung...
      Schönen 3. Adventssonntag auch Dir, Gruß Roswitha

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